Erklärung zur Barrierefreiheit
Die UA Ruhr hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.oeza.uaruhr.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Erstellt am: 10.10.2025
Zuletzt geprüft am: 10.10.2025
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.
- Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
- Einzelne Begriffe aus dem Englischen oder anderen Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden deshalb von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.
Gründe:
- Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Die Auszeichnung von einzelnen englischen Begriffen und anderen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Barrierefreie Alternativen:
- Wenn Sie barrierefreie Dokumente o.Ä. benötigen, nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
- Mit dem Kontrastschalter können unzureichende Kontraste bei Überschriften und in der Navigationsleiste ausgeglichen werden.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
UA Ruhr OEZA
E-Mail: info.eeca@uaruhr.de
Telefon: +49 234 32 27374
Feedback:
Wenn Sie Kontakt zur UA Ruhr OEZA aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
